
„Das Tierhaltungs-kennzeichnungsgesetz ist völlig falsch aufgesetzt.“
8. Juli 2026
„Das Tierhaltungs-kennzeichnungsgesetz ist völlig falsch aufgesetzt.“
8. Juli 2026"Für mich steht fest: Wir müssen an den Minijobs festhalten."
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ie Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht (Empfehlung 26, Juni 2026): „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit* in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen." Damit würde ein Beschäftigungsmodell grundlegend verändert, das heute rund 6,8 Millionen Menschen nutzen.
Der Koalitionsausschuss hatte Anfang Juli aus unserer Sicht einige richtige Signale gesetzt. Positiv ist, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Kritisch bleibt die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent. Wir werden den Gesetzgebungsprozess eng belgeiten und freuen uns über tatkräftige Unterstützung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder.
DEHOGA Bayern Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert konnte wichtige Fragen direkt an die bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf richten.

(c) StMAS
Welches konkrete rentenpolitische Problem wollte die Alterssicherungskommission mit ihrer Empfehlung zu Minijobs lösen?
Für mich steht fest: Wir müssen an den Minijobs festhalten. Sie passen zur Lebensrealität vieler Menschen und ermöglichen es Unternehmen flexibel zu agieren und Auftragsspitzen abzufedern. Damit sind sie ein Win-Win.
Die Alterssicherungskommission dürfte das Risiko von Altersarmut im Blick gehabt haben, insbesondere für Frauen. Wenn die Opt-out-Möglichkeit für die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wegfällt, soll dies Erwerbsanreize stärken und mehr Beitragseinnahmen für die Rentenkasse generieren. Leider berücksichtigt die Kommission nicht, dass viele Menschen aufgrund ihrer Lebensumstände wie Care-Arbeit zu Hause ihre Arbeitszeit gar nicht aufstocken können.
Laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale bleibt nur eine deutlich kleinere Gruppe (240.000 von 6,8 Millionen) als mögliche rentenpolitische Zielgruppe übrig, wenn Minijobber mit Hauptbeschäftigung, Rentner sowie Schüler, Auszubildende und Studierende gesondert betrachtet werden. Was halten Sie in diesem Zusammenhang von dem Vorschlag der Kommission?
Genau diese Statistik beweist, dass bei den Minijobs aus rentenpolitischer Sicht eben kein Handlungsbedarf besteht. Die meisten Menschen nutzen Minijobs nämlich, um sich neben ihrem rentenversicherungspflichtigen Haupterwerb etwas dazuzuverdienen.
Wie bewerten Sie mögliche Nebenwirkungen, insbesondere sinkende Nettoanreize für Beschäftigte, steigende Arbeitskosten für Arbeitgeber sowie die Gefahr, dass legale Beschäftigung verdrängt oder in informelle Tätigkeiten verlagert wird?
Ich setze mich für den Erhalt der des Minijobs ein: Für viele Menschen sind sie eine gute Zuverdienstmöglichkeit. Gleichzeitig bieten Minijobs Arbeitslosen eine Chance, wieder eine reguläre Beschäftigung zu finden. Auch die Unternehmen profitieren dank der Flexibilität der Minijobs von dieser Beschäftigungsform. Das gilt für viele Branchen, insbesondere das Handwerk, die Gastronomie, den Tourismus oder den Einzelhandel.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt die dominierende Beschäftigungsform – das dürfen wir in der Debatte nicht vergessen. Wir haben in Bayern nach den aktuellen hochgerechneten Daten im April 2026 rund 5,95 Millionen sozial- versicherungspflichtig Beschäftigte. Und deren Zahl ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Wir müssen die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter stärken. Das schaffen wir nur, wenn die zu hohen Lohn- und Nebenkosten wettbewerbsfähig werden.
Wie stehen Sie zum Vorschlag der Abschaffung des Sonderstatus insgesamt, statt zunächst mildere und zielgenauere Maßnahmen zu prüfen – etwa eine Streichung der Opt-out-Regel mit Anhebung der Minijobhöhe oder eine andere Ausgestaltung der Rentenversicherungspflicht?
Wir müssen auf jeden Fall noch einmal über die Vorschläge diskutieren. Es muss nachgebessert werden. Aus arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischer Sicht müssen wir die Minijobs erhalten.
Wenn ein großer Teil der Minijobber bereits anderweitig abgesichert ist, im Rentenalter steht oder sich in Ausbildung befindet: Warum hält die Kommission dennoch einen grundlegenden Umbau des gesamten Minijob-Systems für erforderlich?
Letztlich kann das nur die Kommission selbst beantworten. Sie begründet ihre Empfehlung mit den angeblich negativen Beschäftigungswirkungen von Minijobs. Der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus soll aus Sicht der Kommission künftig nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten, da bei dieser Gruppe nicht die Gefahr bestehe, dass sie bis zur Rente als Minijobber arbeiten.
Ein Altersrentner darf über die Aktivrente 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ein Erwerbsminderungsrentner, der aus gesundheitlichen Gründen nur wenige Stunden arbeiten kann, kann steuerbegünstigt nur den Minijob nutzen. Beide arbeiten. Was könnten aus Ihrer Sicht die Gründe sein, warum die Arbeit des gesundheitlich Eingeschränkten dem Staat steuerlich weniger wert ist? Werden hier nicht ausgerechnet die Schwächsten benachteiligt?
Wir sollten nicht gegenseitig aufrechnen. Jede Form der Beschäftigung ist wichtig und richtig. Unabhängig vom Alter sichern Erwerbsminderungsrenten diejenigen Menschen ab, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst verdienen können. Bereits 2017 wurden hier die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert und flexibler gestaltet. Die Aktivrente setzt dagegen gerade in Zeiten des demografischen Wandels einen gezielten Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen. Indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert wird, wird die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver.
Der demografische Wandel stellt unsere Gesellschaft und die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Die Prognosen gehen von steigenden Arbeitskräfte- und Fachkräftelücken aus. Daher müssen wir die vorhandenen Arbeitskräftepotenziale besser nutzen und aktivieren. Ich halte es aus arbeitsmarktpolitischer Sicht generell für richtig, Anreize zu schaffen, um das Wissen und den Erfahrungsschatz älterer Menschen länger für den Arbeitsmarkt verfügbar zu machen.
Interview: Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert für das Gastgeber Bayern Magazin, Ausgabe 03/2026.
* Grundlegend sind Minijobs versicherungspflichtig in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung. Beschäftigte können sich bisher jedoch per schriftlichem Antrag an den Arbeitgeber von dieser Pflicht befreien lassen (Opt-out).



