
Aus Bauchgefühl wird Plan
6. August 2026
Aus Bauchgefühl wird Plan
6. August 2026Praktische Tipps für Gastgeber.
D
ie SPD sieht im heutigen Minijob-Modell Fehlanreize für den Arbeitsmarkt und Risiken für die soziale Absicherung. Im Interview erläutert die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner, warum geringfügige Beschäftigung stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden soll, mit welchen Folgen für Beschäftigte und Arbeitgeber zu rechnen wäre – und warum sie trotz möglicher Auswirkungen auf Schwarzarbeit Reformbedarf sieht.

Dr. Carolin Wagner | Regensburg Donau und Dom | Foto: patart
Welches konkrete Problem will die SPD bei Minijobs lösen - Altersarmut, Fehlanreize im Arbeitsmarkt oder zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung?
Alle drei. Die Punkte eins und drei bedingen sich darüber hinaus gegenseitig und führen zu einem weiteren fiskalischen Problem. Durch den Mangel an Einnahmen in der Sozialversicherung mangelt es in der Konsequenz natürlich auch den Versicherten an Ansprüchen, insbesondere hinsichtlich der Rente, was wiederum Mehrausgaben durch die Grundsicherungsrente nach SGB XII auslöst.
Sieht die SPD Minijobs grundsätzlich als sinnvolle flexible Beschäftigungsform, die weiterentwickelt werden sollte - oder als Modell, das perspektivisch zurückgedrängt werden soll?
Gegen Minijobs als Teilzeitausprägung eines sozialversicherungspflichtigen und entsprechende Ansprüche auslösenden Beschäftigungsverhältnisses ist aus Sicht der Sozialdemokratie nichts einzuwenden.
Wie begründet die SPD ihre Position mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Gruppen von Minijobbern - etwa Beschäftigte mit Hauptjob, Rentner, Studierende, Schüler, Auszubildende und Personen ohne weitere Absicherung?
Schülerinnen und Schüler sind auszunehmen, der Rest der Beschäftigten nicht. Dies liegt systematisch darin begründet, dass schulische Bildung nicht berufsqualifizierend ist, sondern eine Vorstufe zu berufsqualifizierenden Ausbildungen darstellt. Berufsqualifizierende Ausbildungen sind aber in die Gesamtrechnung der Erwerbsbiografie einzubeziehen. Dies gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die selbstverständlich auch in der Rente ihre Ansprüche aus der Rentenversicherung noch erhöhen können sollen. Besondere Belange der Rentnerinnen und Rentner sowie von Studierenden darüber hinaus durch die Besteuerung berücksichtigt, nämlich durch das Werkstudentenprivileg und die Aktivrente. Das Werkstudentenprivileg umfasst daneben auch eine Freistellung von Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nach der Vorschlagslage nicht aber von der Rentenversicherung. Das ist - wie oben dargestellt - systematisch schlüssig, da das Studium als berufsqualifizierender Abschnitt der Erwerbsbiografie auf den Rentenanspruch einzahlen soll.
Wie viele Minijobber sieht die SPD tatsächlich als Gruppe mit relevantem Altersarmutsrisiko - und welche zusätzlichen Rentenansprüche würden diese durch eine stärkere Einbeziehung in die Rentenversicherung realistisch erwerben?
Im Zusammenwirken der Rentenversicherungspflicht an sich und der Abschaltung von Fehlanreizen gegen die Erweiterung von Erwerbsarbeit ist von einem erheblichen Abbau des Risikos von Altersarmut gerade von Frauen auszugehen. Es sei der Hinweis gestattet, dass unabhängig hiervon die Fortführung bisheriger Zustände der Versichertengemeinschaft nicht zuzumuten ist.
Warum hält die SPD einen Eingriff in den Sonderstatus der Minijobs für erforderlich, statt gezielt dort nachzusteuern, wo tatsächlich Vorsorgelücken bestehen?
Man muss das eine tun ohne das andere zu lassen. Im Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die Mini- und Midijobs einen so erheblichen Fehlanreiz gegen die Ausweitung der Erwerbstätigkeit darstellen, dass ein Nachsteuern gegen diese Anreizstruktur bis zur Unsinnigkeit erschwert ist.
Welche Folgen erwartet die SPD für Beschäftigte und Betriebe - insbesondere für Nettoverdienste, Arbeitskosten und die Attraktivität legaler Beschäftigung in Branchen mit hohem Flexibilitätsbedarf wie Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel oder Veranstaltungswirtschaft?
Bei gleichbleibendem Umfang von Arbeit ist mit zunächst leicht sinkendem Arbeitnehmernetto und ebenfalls leicht sinkendem Arbeitgeberbrutto zu rechnen. Die Attraktivität von Stellen mit höherem Stundenumfang wird deutlich zunehmen. Damit wird sowohl dem Arbeitskräftemangel abgeholfen als auch die Beschäftigung ausgebildeter Kräfte nahe oder in der Vollzeit attraktiver werden.
Hat die SPD untersucht, ob eine Abschaffung oder Einschränkung des Sonderstatus dazu führen könnte, dass legale Minijobs wegfallen oder in informelle Beschäftigung abwandern?
Mit einem Rückgang der Minijobs in absoluten Zahlen bezogen auf die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse ist zu rechnen. Mit einem Rückgang im Hinblick auf geleistete Arbeitsstunden nicht. Straftaten sind naturgemäß schwer zu prognostizieren, da die Täterinnen und Täter derselben in aller Regel ein Interesse daran haben, dass diese nicht aufgedeckt werden. Die Auswirkungen der angedachten Reform auf sog. Schwarzarbeit sind daher nicht leicht zu prognostizieren. Ein Anstieg sog. Schwarzarbeit ist zunächst eine plausible Prognose. Diese lässt sich jedoch durch Repressionsmaßnahmen, insb. die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, begrenzen. Im Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gerade Minijobs als beliebte sog. Ankerbeschäftigung dienen, hinter derer über das für Minijobs zulässige Maß "schwarz" geleistete Arbeitsstunden verborgen werden. Die Aufdeckung und Ahndung von Sozialabgabenbetrug werden also wesentlich erleichtert, was im Ergebnis eher für eine Abnahme spricht.
Ein Altersrentner darf über die Aktivrente 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ein Erwerbsminderungsrentner, der aus gesundheitlichen Gründen nur wenige Stunden arbeiten kann, kann steuerbegünstigt nur den Minijob nutzen. Beide arbeiten. Warum ist die Arbeit des gesundheitlich Eingeschränkten dem Staat steuerlich weniger wert? Werden hier nicht ausgerechnet die Schwächsten benachteiligt?
Der fiskalische Ansatzpunkt geht an der Sache vorbei. Entscheidend sind hier Fragen der Sozialversicherung: Beide Einkommen sind zu verbeitragen. Selbst wenn man den fiskalischen Ansatzpunkt wählt: Wer nur wenige Stunden arbeiten kann, wird in der Regel wenig oder keine Einkommenssteuer zu entrichten haben, wohingegen sowohl Alters- als auch Erwerbsminderungsrente (begrenzt) steuerpflichtig sind. Erreicht der Erwerbsminderungsrentner die Altersgrenze steht auch ihm der Weg in die Aktivrente offen.
Geht es der SPD bei der Reform ausschließlich um bessere Alterssicherung - oder auch um das politische Ziel, geringfügige Beschäftigung stärker in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen?
Diese Ziele bedingen sich gegenseitig.



