eispiele dafür sind unbeabsichtigte Verletzungen des EU-DSVGO oder Schwierigkeiten mit Pachtverträgen. Auch Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung können schnell zum Problem werden. Hierfür genügt schon ein anonymer Hinweis, die Pflichten nicht ausreichend erfüllt zu haben.
DIESE FALLBEISPIELE ZEIGEN, WO RECHTLICHE GEFAHREN LAUERN
Datenschutz:
Sie versenden regelmäßig einen Newsletter an Ihre Gäste, um sie über aktuelle Angebote zu informieren. Obwohl ein ehemaliger Gast bei seinem Aufenthalt die Einwilligungserklärung dazu ordnungsgemäß unterschrieben hatte, behauptet er nun, Sie hätten seine Daten nicht nutzen dürfen. Er verlangt von Ihnen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung Schadenersatz in Höhe von 500 Euro. Dagegen möchten Sie sich vor Gericht wehren und gleichzeitig auch gegen das eingeleitete Bußgeldverfahren vorgehen.
Pachterhöhung:
Sie haben mit Ihrem Verpächter eine feste, laufende Pacht für Ihren Gasthof vereinbart, welche die laufenden Instandhaltungsarbeiten und sonstige Reparaturkosten durch den Verpächter umfasst. Nach der Behebung eines Wasserschadens im Keller möchte der Verpächter diese Kosten auf Sie umlegen und übersendet Ihnen dazu eine Rechnung.
Nachdem Sie der Rechnung widersprochen und keine Zahlung geleistet haben, droht Ihnen der Verpächter mit der Kündigung des Pachtvertrags. Sie möchten sich dagegen wehren und schalten dazu einen Rechtsanwalt ein, der für Sie die Angelegenheit klärt.
Weitere Informationen zum DEHOGA Bayern-Rechtsschutz und den Kontaktadressen sind auch auf der Website www.dehoga-bayern.de/dehoga-rechtsschutz zu finden.