1AB WANN GIBT ES DIE DEHOGA RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR MITGLIEDER?
Die DEHOGA Rechtsschutzversicherung wird ab dem 1. Januar 2022 gelten. Mitglieder des DEHOGA Bayern sind dann automatisch durch ihre Mitgliedschaft rechtsschutzversichert für Rechtsschutzfälle, die ab dem 01. Januar 2022 eintreten.
2IST DIE VERSICHERUNGSSUMME GEDECKELT?
Nein. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.
3WELCHE KOSTEN WERDEN ÜBERNOMMEN?
Kosten eines Rechtsanwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, im Spezial-Straf-Rechtsschutz werden auch Honorarvereinbarungen mit einem Rechtsanwalt übernommen, Gerichtskosten, Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, Zwangsvollstreckungskosten (z.B. Gerichtsvollzieher)
4WELCHE ANWÄLTE STEHEN MIR ZUR VERFÜGUNG?
Selbstverständlich haben Sie bei Rechtsschutzleistungen die freie Anwaltswahl. Die ÖRAG empfiehlt auf Wunsch gerne eine Kanzlei in Ihrer Nähe.
5WAS PASSIERT MIT EINER AKTUELL BESTEHENDEN BETRIEBLICHEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?
Aufgrund der Absicherung über den DEHOGA Bayern-Rechtsschutz können Mitglieder ihre eigenständig abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen mit dritten Anbietern überprüfen und die entsprechenden Jahresprämien gegebenenfalls anpassen lassen. Sie müssen bestehende Verträge keinesfalls kündigen! Für weiterführende Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit der Landesgeschäftsstelle in München oder mit den Beratern der VKB auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der DEHOGA-Website www.dehoga-bayern.de.
6VERLIERT MAN NACH MEHREREN VERSICHERUNGSFÄLLEN DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Nein, einzelne versicherte Mitglieder verlieren auch bei ungünstigem Schadensverlauf nicht ihren Versicherungsschutz, da der Verband der Versicherungsnehmer ist. Das ist neben dem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis der zweite entscheidende Grund für den DEHOGA- Rechtsschutz.
7WELCHE ANDEREN LANDESVERBÄNDE HABEN BEREITS EINE VERBANDLICHE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?
Die Landesverbände Hessen (seit 2015) und Rheinland-Pfalz (seit 2020) haben über die ÖRAG bereits Gruppenversicherungsverträge für ihre Mitglieder abgeschlossen. Sowohl die Mitglieder wie auch die Verbände berichten von äußerst positiven Erfahrungen.
8WIE HOCH IST DIE SELBSTBETEILIGUNG?
Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 Euro im Schadensfall. Bei Beauftragung einer von der ÖRAG empfohlenen Kanzlei ermäßigt sich die Selbstbeteiligung auf 150 Euro. Gar keine Selbstbeteiligung fällt an, wenn Ihr Fall zum Beispiel mit einer Rechtsanwaltsberatung abgeschlossen werden kann.
9WIE LANGE IST DIE WARTEZEIT?
Keine Wartezeit für DEHOGA Bayern-Mitgliedsbetriebe, Drei Monate Wartezeit im Arbeits- und Verwaltungs-Rechtsschutz sowie im Grundstücks-Rechtsschutz für DEHOGA-Neumitglieder ab dem 02. Januar 2022, Immer Wartezeitverzicht bei nahtloser Rechtsschutz- Vorversicherung des Mitglieds